Stand Oktober 2026
Diese Bedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen Copywriting Kurz und seinen Auftraggebenden. Sie sollen vor allem eines schaffen: Klarheit darüber, wer was beiträgt, was es kostet und was gilt, wenn etwas anders läuft als geplant.
1.1 Diese AGB gelten für alle Angebote und Leistungen von Copywriting Kurz, Einzelfirma von Tobias Michael Kurz, Postfach 9264, 3001 Bern, UID CHE-203.045.448 (nachfolgend «Copywriting Kurz»).
1.2 Die Leistungen richten sich ausschliesslich an Unternehmen, Selbstständige und Organisationen für deren berufliche oder gewerbliche Tätigkeit (nachfolgend «Auftraggebende»). Sie richten sich nicht an Konsumentinnen und Konsumenten.
1.3 Abweichende Bedingungen der Auftraggebenden gelten nur, wenn Copywriting Kurz sie schriftlich bestätigt. Bei Widersprüchen geht das Angebot diesen AGB vor.
2.1 Angebote sind 14 Tage ab Ausstellungsdatum gültig, sofern im Angebot nichts anderes steht.
2.2 Jedes Angebot verweist auf diese AGB, die dem Angebot beiliegen. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Auftraggebenden das Angebot schriftlich annehmen. Eine Annahme per E-Mail genügt. Mit der Annahme bestätigen die Auftraggebenden, die AGB erhalten und akzeptiert zu haben.
2.3 Der kostenlose KI-Sichtbarkeits-Check und das Potenzialgespräch sind unverbindlich und begründen keinen Auftrag.
3.1 Copywriting Kurz erbringt Beratungs-, Text-, Optimierungs- und Betreuungsleistungen nach den Bestimmungen über den einfachen Auftrag (Art. 394 ff. OR). Geschuldet ist die sorgfältige Ausführung, nicht ein bestimmter Erfolg.
3.2 Positionen bei Google, Nennungen in KI-Systemen, Besucherzahlen oder Umsätze hängen von Dritten ab, insbesondere von Suchmaschinen und KI-Anbietern. Copywriting Kurz gibt dafür keine Garantie. Messwerte und Ziele in Angeboten und Reports dienen der Orientierung. Ein bestimmtes Ergebnis gilt nur dann als zugesichert, wenn es im Angebot ausdrücklich als Garantie bezeichnet ist.
3.3 Umfang und Inhalt der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot. Leistungen ausserhalb dieses Umfangs werden nach Ziffer 7 vergütet.
4.1 Copywriting Kurz darf für die Ausführung Fachkräfte und Subunternehmen beiziehen. Copywriting Kurz bleibt gegenüber den Auftraggebenden für deren Arbeit verantwortlich.
4.2 Copywriting Kurz setzt für Recherche, Analyse und Entwürfe auch KI-gestützte Werkzeuge ein. Alle Ergebnisse werden vor der Übergabe von Menschen geprüft. Vertrauliche Informationen und Personendaten der Auftraggebenden werden nur so weit in solche Werkzeuge eingegeben, wie es für die Leistung nötig ist.
4.3 Die Auftraggebenden sind einverstanden, dass Copywriting Kurz für die Bearbeitung von Personendaten Unterauftragsbearbeiter beizieht, namentlich Anbieter von KI-Werkzeugen und Cloud-Diensten, auch mit Sitz im Ausland. Eine aktuelle Liste stellt Copywriting Kurz auf Anfrage zur Verfügung.
5.1 Die Auftraggebenden stellen Zugänge, Informationen, Inhalte und Material rechtzeitig und vollständig zur Verfügung und benennen eine Ansprechperson, die Freigaben erteilen kann.
5.2 Rückmeldungen und Freigaben erfolgen innert fünf Arbeitstagen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Verzögerungen auf Seiten der Auftraggebenden verschieben vereinbarte Termine entsprechend.
5.3 Die Auftraggebenden sind dafür verantwortlich, dass sie über die Rechte an gelieferten Texten, Bildern, Logos und Daten verfügen. Sie prüfen veröffentlichte Inhalte auf branchenspezifische Vorschriften, etwa im Gesundheits-, Finanz- oder Heilmittelbereich.
5.4 Werden Copywriting Kurz wegen solcher Inhalte von Dritten oder Behörden in Anspruch genommen, halten die Auftraggebenden Copywriting Kurz schadlos, soweit die Inhalte auf ihren Vorgaben, Angaben oder Freigaben beruhen.
6.1 Pro Seite oder Text sind zwei Korrekturschlaufen enthalten, sofern das Angebot nichts anderes vorsieht. Weitere Schlaufen werden nach Ziffer 7 vergütet.
6.2 Ein Ergebnis gilt als freigegeben, wenn die Auftraggebenden es veröffentlichen oder wenn innert zehn Arbeitstagen nach Übergabe keine begründete Rückmeldung eingeht.
6.3 Mängel an Texten und Inhalten werden im Rahmen der Korrekturschlaufen behoben. Die Auftraggebenden melden sie innert zehn Arbeitstagen nach Übergabe schriftlich.
7.1 Es gelten die Preise im Angebot, in CHF oder EUR. Sofern Copywriting Kurz mehrwertsteuerpflichtig ist, wird die Mehrwertsteuer zusätzlich ausgewiesen.
7.2 Zusatzaufwand ausserhalb des vereinbarten Umfangs wird mit CHF 190 bzw. EUR 200 pro Stunde verrechnet. Er wird vor Beginn abgesprochen und schriftlich bestätigt.
7.3 Fremdkosten wie Lizenzen, Werkzeuge, Plugins, Hosting, Bilder oder Werbebudgets tragen die Auftraggebenden, sofern das Angebot sie nicht ausdrücklich einschliesst. Reisen ausserhalb der Region Bern werden nach Absprache verrechnet.
8.1 Einmalige Leistungen (Fundament) werden zu 50 % bei Start und zu 50 % bei Abschluss in Rechnung gestellt. Wahlweise kann der Gesamtbetrag im Voraus mit 5 % Skonto bezahlt werden.
8.2 Laufende Leistungen (Betreuung) werden monatlich im Voraus in Rechnung gestellt.
8.3 Rechnungen sind innert 10 Tagen ohne Abzug zahlbar. Die Arbeit beginnt nach Eingang der ersten Zahlung.
8.4 Bei Zahlungsverzug kann Copywriting Kurz nach erfolgloser Mahnung die Arbeit unterbrechen, bis die offenen Beträge bezahlt sind. Es gilt der gesetzliche Verzugszins.
9.1 Betreuungsverträge laufen während der im Angebot genannten Mindestlaufzeit und danach auf unbestimmte Zeit. Sie können nach Ablauf der Mindestlaufzeit mit einer Frist von 30 Tagen auf ein Monatsende schriftlich gekündigt werden.
9.2 Das gesetzliche Recht beider Parteien, den Auftrag jederzeit aufzulösen (Art. 404 OR), bleibt vorbehalten. Erfolgt die Auflösung zur Unzeit, ersetzt die auflösende Partei den daraus entstehenden Schaden.
9.3 Weist das Angebot für die Mindestlaufzeit einen Preisvorteil gegenüber dem regulären Monatspreis aus und wird die Betreuung vorher aufgelöst, wird die Differenz für die bezogenen Monate nachverrechnet.
9.4 Bei vorzeitiger Beendigung werden alle bis dahin erbrachten Leistungen verrechnet, bei einmaligen Leistungen anteilig nach Fortschritt. Bei laufenden Leistungen wird der angebrochene Monat zu Ende erbracht und nicht anteilig zurückerstattet.
9.5 Bei Beendigung übergibt Copywriting Kurz die erstellten Ergebnisse und gibt erhaltene Zugänge zurück.
10.1 Nach vollständiger Bezahlung dürfen die Auftraggebenden die für sie erstellten Texte und Inhalte zeitlich und örtlich unbeschränkt für eigene Zwecke nutzen und verändern.
10.2 Für Bestandteile, die überwiegend mit KI-Werkzeugen erzeugt wurden, sichert Copywriting Kurz keinen Urheberrechtsschutz zu, weil dieser eine menschliche geistige Schöpfung voraussetzt. Copywriting Kurz achtet darauf, keine Rechte Dritter zu verletzen.
10.3 Methoden, Vorlagen, Prompts, Werkzeuge und allgemeines Fachwissen von Copywriting Kurz bleiben dessen Eigentum, auch wenn sie in die Arbeit eingeflossen sind.
10.4 Analysen und Reports sind für den internen Gebrauch der Auftraggebenden bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist erlaubt, eine Veröffentlichung nur mit Zustimmung von Copywriting Kurz.
11.1 Copywriting Kurz darf den Namen der Auftraggebenden und eine kurze Beschreibung der Zusammenarbeit als Referenz nennen, sofern die Auftraggebenden nicht widersprechen.
11.2 Fallstudien mit Zahlen, Zitaten oder Bildern erscheinen nur mit ausdrücklicher Zustimmung.
12.1 Beide Parteien behandeln alle nicht öffentlichen Informationen der anderen Partei vertraulich. Diese Pflicht gilt über das Ende der Zusammenarbeit hinaus.
13.1 Copywriting Kurz bearbeitet Personendaten nach dem Schweizer Datenschutzgesetz und, soweit anwendbar, nach der DSGVO.
13.2 Bearbeitet Copywriting Kurz im Auftrag Personendaten der Auftraggebenden, etwa Newsletter-Listen oder Kundendaten, schliessen die Parteien vor Beginn eine Vereinbarung über die Auftragsbearbeitung ab. Für Auftraggebende im EWR ist diese nach Art. 28 DSGVO zwingend.
13.3 Besonders schützenswerte Personendaten, etwa Gesundheitsdaten von Klientinnen und Klienten, übermitteln die Auftraggebenden nur nach vorheriger Absprache.
14.1 Für Schäden, die vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden, haftet Copywriting Kurz nach den gesetzlichen Bestimmungen.
14.2 Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Vergütung begrenzt, welche die Auftraggebenden in den zwölf Monaten vor dem Schadenereignis für den betroffenen Auftrag bezahlt haben. Ausgeschlossen ist in diesem Fall die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Verluste von Positionen in Suchmaschinen sowie Ausfälle und Änderungen von Drittanbietern.
14.3 Vor technischen Änderungen an einer Website erstellt Copywriting Kurz eine Sicherung, soweit das System dies zulässt. Für die regelmässige Datensicherung bleiben die Auftraggebenden verantwortlich.
15.1 Für jeden Auftrag gilt die Fassung, die zum Zeitpunkt des Angebots gültig war.
15.2 Änderungen für laufende Betreuungen kündigt Copywriting Kurz mindestens zwei Monate im Voraus schriftlich an. Widersprechen die Auftraggebenden nicht innert 30 Tagen schriftlich, gelten die Änderungen als angenommen. Bei einem Widerspruch können beide Parteien den Vertrag auf das Inkrafttreten der Änderung hin kündigen.
16.1 Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Wiener Kaufrechts.
16.2 Gerichtsstand ist Bern.
16.3 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest dieser AGB gültig. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die ihrem Zweck am nächsten kommt.
Copywriting Kurz · Tobias Michael Kurz · Postfach 9264, 3001 Bern · UID CHE-203.045.448 · info@copywriting-kurz.com